LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Philipp Eschenbach Consulting,
Kampenwandstraße 16, 83253 Rimsting
§ 1
Geltung der Bedingungen
(1) Gegenstand der nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Dienstleistungen und Warenlieferungen von Philipp Eschenbach Consulting.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Philipp Eschenbach Consulting erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, unabhängig davon, in welcher Art und Form (z.B. schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) die Bestellung und/oder der Vertrag vorgenommen wurden.
(3) Der Kunde erkennt mit einer Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Kunden werden auch durch Annahme des Auftrags und vorbehaltlose Lieferung nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
(5) Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn Philipp Eschenbach Consulting diese schriftlich gegenüber dem Verwender bestätigt.
§ 2
Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von Philipp Eschenbach Consulting sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde unverbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder telefonischen Form durch den Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(3) Die Bestellung des Kunden gilt als angenommen, wenn Philipp Eschenbach Consulting nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen (21 Tagen) ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Schrift-, Text- (z.B. Telefax oder E-Mail) oder telefonischer Form oder durch Lieferung durch Philipp Eschenbach Consulting zustande.
(5) Preise, Produktbilder, Seitenzahlen, Lieferzeitangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch Philipp Eschenbach Consulting ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
(6) Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung von Philipp Eschenbach Consulting.
(7) Das Schweigen von Philipp Eschenbach Consulting auf nachträgliche Abänderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Kunden bedeutet Ablehnung, sofern sie nicht automatisch bei der Leistungserbringung durch Philipp Eschenbach Consulting berücksichtigt werden.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager von Philipp Eschenbach Consulting. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an.
(2) Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Philipp Eschenbach Consulting genannten Bruttopreise, sollten Nettopreise ausgezeichnet worden sein, zuzüglich der jeweiligen der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Preisänderungen behält Philipp Eschenbach Consulting sich ausdrücklich vor. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis neu festgelegt werden. Bereits geschlossene Verträge sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw.- änderung ausgenommen.
(4) Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.
§ 4
Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
(1) Lieferfristen bzw. Liefertermine beginnen mit Vertragsabschluss. Sie sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart worden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
(2) Philipp Eschenbach Consulting ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von Philipp Eschenbach Consulting sofort in Rechnung gestellt werden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von Philipp Eschenbach Consulting oder deren Lieferanten nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die Philipp Eschenbach Consulting die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Philipp Eschenbach Consulting oder deren Unterlieferanten eintreten), hat Philipp Eschenbach Consulting auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Philipp Eschenbach Consulting, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von Philipp Eschenbach Consulting zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Philipp Eschenbach Consulting nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
(4) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Philipp Eschenbach Consulting von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die ggf. vom Kunden geleisteten Gegenleistungen sind diesem von Philipp Eschenbach Consulting zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich Philipp Eschenbach Consulting nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
(5) Sofern Philipp Eschenbach Consulting die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Philipp Eschenbach Consulting oder deren Angestellten. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Philipp Eschenbach Consulting beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
§ 5
Versand / Gefahrübergang
(1) Der Versand bzw. Download erfolgt ab Lager von Philipp Eschenbach Consulting an die vom Kunden angegebene Mail-Adresse. Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten. Das gilt ausdrücklich auch für E-Mail-Adressen!
(2) Der Versand bzw. Download erfolgt, indem von Philipp Eschenbach Consulting nach Zahlung des Kunden (siehe § 7) im Browser ein Download-Link zur Verfügung gestellt wird, mit dem der Kunde seine Ware sofort herunterladen kann.
Alle gekauften Waren können über diese jeweils zugehörigen Links bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach dem Kauf als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
Diese lassen sich nur mit einem Passwort öffnen, und enthalten zusätzlich einen Bearbeitungs-, Druck- und Kopierschutz.
Daher wird zusätzlich von Philipp Eschenbach Consulting innerhalb von 3 Werktagen (Mo-Fr, außer Feiertage) nach dem Kauf eine E-Mail mit dem entsprechenden Passwort bzw. Passwörtern, sowie identisch geschützte Backup-Kopien der vom Kunden erworbenen Produkte an die vom Kunden angegebene Mail-Adresse versendet.
Jeglicher Eingriff (insbesondere Umgehen oder Entfernen) in die technischen Schutzmaßnahmen unserer Produkte sowie jedes Vervielfältigen, Verbreiten, Kopieren, Bearbeiten etc. unserer Produkte stellt eine Straftat nach §§ 106, 108b UrhG dar!
(3) Philipp Eschenbach Consulting wird von ihrer Leistungspflicht frei, sobald die Ware zum Download freigegeben und das zugehörige Passwort bzw. die Passwörter sowie die entsprechenden Backup-Kopien per Mail versendet wurden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit der Freigabe zum Download im Browser und beim Mail-Backup mit der Versendung des Backup-Dokuments bzw. der Dokumente über den zur Ausführung der Versendung bestimmten Mail-Provider über.
(4) Philipp Eschenbach Consulting bestimmt den Mail-Provider unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Mail-Versandart.
(5) Falls der Versand bzw. Download ohne Verschulden von Philipp Eschenbach Consulting unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw- Downloadbereitschaft auf den Kunden über.
(6) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Die Kosten der Lagerhaltung beiPhilipp Eschenbach Consulting oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
§ 6
Versandkosten
(1) Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
(2) Soweit insbesondere in den Warenrechnungen nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand bzw. Download der Waren von Philipp Eschenbach Consulting kostenfrei.
(3) Philipp Eschenbach Consulting wird auch bei ausdrücklicher schriftlicher Anweisung des Kunden keine Transport- oder Sendungsversicherung abschließen.
§ 7
Zahlungen
(1) Soweit insbesondere in den Warenrechnungen nicht anders vereinbart, hat der Kunde direkt bei Bestellung den vollständigen Kaufpreis per Vorauszahlung über die im Shop verfügbaren Zahlungswege oder auf das umseitig genannte, von Philipp Eschenbach Consulting zur Verfügung gestellte Konto mit folgenden Kontodaten zu zahlen:
Kontoinhaber: Philipp Eschenbach
IBAN: DE75 7115 0000 0025 5283 81
BIC: BYLADEM1ROS
Nach Zahlung des Kunden wird von Philipp Eschenbach Consulting im Browser ein Download-Link zur Verfügung gestellt, mit dem der Kunde seine Ware sofort herunterladen kann.
Alle gekauften Waren können über diese jeweils zugehörigen Links bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach dem Kauf als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
Diese lassen sich nur mit einem Passwort öffnen, und enthalten zusätzlich einen Bearbeitungs-, Druck- und Kopierschutz.
Daher wird zusätzlich von Philipp Eschenbach Consulting innerhalb von 3 Werktagen (Mo-Fr, außer Feiertage) nach dem Kauf eine E-Mail mit dem entsprechenden Passwort bzw. Passwörtern, sowie identisch gechützte Backup-Kopien der vom Kunden erworbenen Produkte an die vom Kunden angegebene Mail-Adresse versendet.
Jeglicher Eingriff (insbesondere Umgehen oder Entfernen) in die technischen Schutzmaßnahmen unserer Produkte sowie jedes Vervielfältigen, Verbreiten, Kopieren, Bearbeiten etc. unserer Produkte stellt eine Straftat nach §§ 106, 108b UrhG dar!
(2) Bei Ausbleiben einer Zahlung kommt der Kunde nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen in Zahlungsverzug. Philipp Eschenbach Consulting ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit Erfüllung seiner Vertrags- bzw. Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
(3) Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Philipp Eschenbach Consulting geleistet werden.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Philipp Eschenbach Consulting über den Gegenwert der Forderungen endgültig verfügen kann.
(5) Philipp Eschenbach Consulting ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Philipp Eschenbach Consulting berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Philipp Eschenbach Consulting berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle Mahngebühren zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(7) Wenn Philipp Eschenbach Consulting Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist, so ist Philipp Eschenbach Consulting berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Philipp Eschenbach Consulting ist in diesem Falle außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
(8) Philipp Eschenbach Consulting ist darüber hinaus berechtigt, bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Philipp Eschenbach Consulting entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Philipp Eschenbach Consulting kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB nicht beteiligt ist, ist Philipp Eschenbach Consulting darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines Philipp Eschenbach Consulting entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Im Falle der Geltendmachung eines höheren Schaden ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Philipp Eschenbach Consulting kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(10) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 8
Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Philipp Eschenbach Consulting aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Philipp Eschenbach Consulting die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von Philipp Eschenbach Consulting freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
- Philipp Eschenbach Consulting behält sich das Recht vor, den Versand bzw. Download ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die vollständige Löschung der bereits heruntergeladenen Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt.
- Die Ware bleibt Eigentum von Philipp Eschenbach Consulting bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Philipp Eschenbach Consulting. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Philipp Eschenbach Consulting durch Verbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechungswert) auf Philipp Eschenbach Consulting über. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Philipp Eschenbach Consulting unentgeltlich. Ware, an der Philipp Eschenbach Consulting (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
- Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig.
- Die bei einem Verstoß gegen diese Regelung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Philipp Eschenbach Consulting ab.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Philipp Eschenbach Consulting hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist Philipp Eschenbach Consulting berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, die vollständige Löschung zu verlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Philipp Eschenbach Consulting liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Philipp Eschenbach Consulting behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.
(5) Der Kunde hat die Vorschriften des deutschen Urheberrechts zu beachten. Insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes sind untersagt, außer mit der schriftlichen Zustimmung von Canna Recht Consulting. Ein Zuwiderhandeln stellt einen Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz dar und ist eine Straftat nach § 106 UrhG - Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Entfernen unseres Kopierschutzes stellen eine Straftat nach § 108b UrhG dar - Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
(6) Philipp Eschenbach Consulting wird im Falle einer Urheberrechtsverletzung von sämtlichen zivilrechtlichen Ansprüchen Gebrauch machen:
- Beseitigungsanspruch nach § 97 Abs. 1, S. 1, Alternative 1 UrhG zur Beseitigung einer Störung,
- Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1, S. 1, Alternative 2 UrhG um weitere Schutzbereichsverletzungen zu unterbinden,
- Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 1, S. 1, Alternative 3 UrhG
- Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens nach § 97 Abs. 2 UrhG,
- Vernichtungsanspruch bzgl. unrechtmäßig hergestellter Vervielfältigungsstücke nach § 98 Abs. 1 UrhG respektive § 69f Abs. 1 UrhG,
- Anspruch auf Überlassung des Verletzungsgegenstandes nach § 98 Abs. 2 UrhG,
- Anspruch auf Vernichtung/Überlassung der Vervielfältigungsvorrichtungen nach § 99 UrhG,
- Auskunftsanspruch nach § 101a Abs. 1 UrhG,
- Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils nach § 103 Abs. 1, S. 1 UrhG um eventuell eine Abschreckungswirkung herbeizuführen,
- Vorlegungsanspruch nach § 809 BGB um bei einer eventuellen Unklarheit über die Verletzung des Schutzbereichs Abhilfe zu erlangen,
- Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB um die vom Verletzer unrechtmäßig gezogenen Nutzen einzufordern, und
- Rechnungslegungsanspruch, sofern dieser zur Berechnung des Schadens erforderlich ist.
§ 9
Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Philipp Eschenbach Consulting ist – auch im Wechsel- und Scheckprozess – der Sitz von Philipp Eschenbach Consulting (Rimsting, Landkreis Rosenheim).
(2) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Rosenheim – auch im Wechsel- und Scheckprozess – als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.
§ 10
Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit, Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung.
(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Stand: 13.08.2023
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen auf Basis aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung teilweise erstellt von:
[f200] A/S/G Rechtsanwälte
Friedrichstraße 200, 10117 Berlin